1. Wettbewerbszweck
Der Glasflügel-Cup ist ein Freundschaftswettbewerb im Streckensegelflug, ausschliesslich mit von den Firmen Glasflügel sowie start+flug gebauten Flugzeugen.
Er ist ein Freundschaftsfliegen, dient der Förderung des Leistungssegelflugs und des fliegerischen Nachwuches, bietet die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch unter Segelflug-Piloten und zur Erfahrungsweitergabe an Nachwuchspiloten.
2. Veranstalter/Ausrichter
Veranstalter und Ausrichter sind die Fliegergruppe Bad Saulgau und die Freunde des www.glasfluegel.net-Forums.
3. Ort und Termine
Veranstaltungsort ist der Flugplatz Bad Saulgau.
Termine
Meldeschluss | Sonntag 31.03.2019 |
Trainingsmöglichkeit | ab Sonntag 09.06.2019 |
Eröffnungsbriefing | Dienstag 11.06.2019 um 19.30 Uhr |
Erster Flugtag | Mittwoch 12.06.2019 |
Letzter Flugtag | Samstag 15.06.2019 |
Abschlussfeier mit Siegerehrung | Samstag 15.06.2019 um 19.30Uhr |
Die Teilnahme am Eröffnungsbriefing und der Siegerehrung ist für alle Teilnehmer verbindlich!
4. Grundlagen, Sport- und Betriebsregeln
Da sich der Teilnehmerkreis auf eine geschlossene Gruppe bezieht ist die Veranstaltung nicht genehmigungspflichtig. Der Glasflügel-Cup soll in erster Linie Spass machen und doch einen Vergleich der Piloten bezwecken.
Der Wettbewerb wird als Freundschaftsfliegen auf Basis der DAeC Segelflugwettbewerbsordnung und der hierangeführten Regelungen durchgeführt.
Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die zulassungsrechtlichen und Luftfahrtbestimmungen sind einzuhalten.
5. Flugzeuge
Teilnehmen können nur Flugzeuge der von den Firmen Glasflügel sowie start+flug gebauten Muster.
Klappenklasse
| H301/Glasflügel Mosquito 303 + 304 + Kestrel 401 + 604 + BS1
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Festflügelklasse
| H101 (Salto), Libelle 201–205, Hornet 206
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6. Aufgabenstellung / Wertung
Es wird bei jedem Flug ein Wendepunkt vorgegeben, der entweder, wie von der Wettbewerbsleitung
als erster oder als letzter Wendepunkt angeflogen werden muss. Die weitere Streckenwahl liegt beim Piloten.
Der Abflug erfolgt nach Freigabe durch die Wettbewerbsleitung in zwei Gruppen pro Klasse aus einem definierten Zylinder im Regattastart 15 (besser 20, noch besser 30, siehe SWO) Minuten nachdem der letzte der im Start befindlichen Gruppe gestartet ist.
Die Wertung erfolgt über den onlinecontest (olc).
Die Tageswertung wird aus der Addition der Punkte aus der olc-Plus und der olc-Speed Wertung des Pilotenerrechnet. Nach dem letzten Wertungstag (15.06.) werden alle Tageswertungen addiert und eine Gesamtwertung erstellt. Aus dieser Gesamtwertung werden die Sieger beider Klassen ermittelt.
Nach der Landung muss die Flugweg-Datei (olc-konform) innerhalb von 45 Minuten auf den olc-Server hochgeladen werden.
Ein Auslesen der Logger über das Wettbewerbsteam erfolgt nicht.
Jeglicher Einflug in Flugbeschränkungsgebiete ist strikt untersagt und wird entsprechend SWO geahndet.
Besonders hingewiesen wird auf den Pkt. 4.2 der SWO: "Die Sorgfaltspflicht für die Verkehrssicherheit des Gerätes, für das Vorhandensein der gesetzlichen und vom Veranstalter geforderten Unterlagen und für die Einhaltung der Klassenmerkmale liegt beim Teilnehmer."
7. Teilnehmer
Die maximale Anzahl der teilnehmenden Flugzeuge wird auf 40 Flugzeuge festgesetzt. Es können bis zu drei Piloten/Pilotinnen je Flugzeug gemeldet werden.
Die Verantwortlichkeit aller teilnehmenden Luftfahrzeugführer nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt durch die Sportregeln und die Vorgaben der Wettbewerbsleitungunberührt.
8. Teilnahmevoraussetzungen
Piloten
| - Gültige Lizenz mit F-Schleppberechtigung
- mindestens 50h als verantwortlicher Pilot
- Sprechfunkzeugnis
- Gültiges medizinisches Tauglichkeitszeugnis
- Meldegebühr bezahlt
- Anerkennung der Ausschreibung, Wettbewerbsordnung und Ausführungsbestimmungen
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Flugzeug
| - Gültige Zulassung (Lufttüchtgkeitszeugnis, Eintragungsschein und ARC)
- Haftpflichtversicherung
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Zugelassene Ausrüstung
| - akustisches Variometer, Funk, Rettungsfallschirm/-System
- IGC-zugelassenes Dokumentationssystem
- Kollisionswarnsystem FLARM oder kompatibel
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9. MeldungenDie Meldungen erfolgen ausschliesslich über die Homepage www.glasfluegel.net.
Meldeschluss ist der 31.03.2019.
Die Reihenfolge der Anmeldung bestimmt die Teilnahmemöglichkeit.
Absagen sollen so schnell wie möglich erfolgen, dass Nachrückerbenannt werden können.
Meldungen unter Vorbehalt und unvollständigeMeldungen sind ungültig.
Die Meldegebühren betragen 100€ je Flugzeug mit einem Pilot.
Jeder weitere Pilot (max. 2) bezahlt 25€ zusätzlich.
Meldungen werden erst mit Eingang der Meldegebühr wirksam.
Die Meldegebühren sind mit der Anmeldung auffolgendes Konto zu überweisen:
Inhaber
| Kathrin Kades
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IBAN
| DE 79 6535 1050 0000 0418 01
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BIC
| SOLADES1SIG (Kreissparkasse Sigmaringen)
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Bemerkung:
| Glasflügel-Cup 2019 + Name + WBK
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Campinggebühr: Die Campinggebühr für den Wettbewerb beträgt je nacht und Person 8,00€
F-Schlepp-Kosten: ca. 35€ je Schlepp
Campinggebühr und F-Schlepp-Kosten sind am Ende des Wettbewerbs zu entrichten.
Es wird ein gemeinsames Frühstück sowie eine Bewirtung organisiert, welche zu oberschwäbischen Preisen angeboten wird.
10. Schriftwechsel
Anfragen und Schriftverkehr über cup@glasfluegel.net bzw.
FG Bad Saulgau
Kathrin Kades
Robert Bosch Weg
88348 Bad Saulgau
zu richten.
11. Organisations-, Wettbewerbsleitung
- Organisation: Kathrin Kades und Stefan Willnat
- Sportleiter: Hans-Peter Mayer
- Jury: brauchen wir hoffentlich nicht - wird beim Eröffnungsbriefing bekannt gegeben
12. Datenschutz
Der Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, dass er die folgenden Datenschutzbestimmungen akzeptiert:
Für die Teilnehmerliste, Wertung und für Pressemeldungen werden die dazu üblichen Daten veröffentlich. Hierzu gehören insbesondere Name, Verein, Heimatort, Alter und Daten zum Flugzeug. Die Teilnehmer erklären für sich und ihre Helfer, dass Bilder aufgenommen und veröffentlicht werden dürfen.
13. Haftung und Rechtsweg
Der Teilnehmer/verantwortliche Luftfahrzeugführer erklärt mit Abgabe der Meldung, dass er - außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - auf alle Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter und dem Ausrichter sowie deren Organen und Erfüllungsgehilfen verzichtet. Dieser Verzicht gilt nicht so weit und in der Höhe, als ein Versicherer einen Anspruch anerkennt und begleicht.
Der Teilnehmer erklärt ferner für sich und seine Mannschaft, dass er die Vorschriften der Ausschreibung in allen Punkten anerkennt. Soweit der Teilnehmer mit einem in fremdem Eigentum stehenden Flugzeug am Wettbewerb teilnimmt, erklärt der Eigentümer des Flugzeuges, dass er mit der Haftungsbeschränkung für Ansprüche wegen eines Schadens an seinem Flugzeug einverstanden ist.Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des gesetzlichenVertreters erforderlich.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.